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Raus aus dem Coaching-Vertrag – anwaltliche Unterstützung außergerichtlich und vor Gericht

Teures Online-Coaching gebucht, aber unzufrieden mit Inhalt, Betreuung oder Ergebnissen? Viele Coaching-Programme werden mit großen Versprechungen verkauft, laufen über Monate und kosten mehrere tausend Euro. Spätestens wenn Raten weiter abgebucht werden, obwohl Sie aussteigen möchten, stellt sich die Frage: Muss ich das wirklich alles bezahlen – oder komme ich aus dem Coaching-Vertrag wieder heraus?

 

Die Kanzlei LeoLegal in Ottobrunn unterstützt Sie bundesweit bei der rechtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte rund um Coaching-, Mentoring- und Beratungsverträge – außergerichtlich und vor Gericht.

 

Coaching-Vertrag prüfen, kündigen, anfechten – Ihre Optionen

Je nach Vertragsgestaltung und Ablauf kommen unterschiedliche rechtliche Ansätze in Betracht, unter anderem:

  • Nichtigkeit des Vertrages, zum Beispiel wegen Verstoßes gegen zwingende Schutzvorschriften

  • Widerruf, wenn ein Widerrufsrecht besteht und richtig ausgeübt wird

  • Anfechtung wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung

  • Einwendungen gegen die Vergütung, wenn Leistung und Inhalt weit hinter den Versprechungen zurückbleiben

  • Verteidigung gegen Forderungen von Coaches, deren Anwälten oder Inkassounternehmen

 

Ziel ist eine Lösung, die wirtschaftlich sinnvoll ist: vom Ausstieg aus dem Vertrag über die Reduzierung von Forderungen bis hin zur Rückforderung bereits gezahlter Beträge, soweit rechtlich möglich.

Außergerichtliche Vertretung – klar, strukturiert, mit Verhandlungsspielraum

 

Oft beginnt die Arbeit mit einer außergerichtlichen Auseinandersetzung. Typischer Ablauf:

  1. Prüfung von Vertrag, AGB, Buchungsunterlagen, Zahlungsnachweisen und Kommunikation (E-Mail, Chat, Sales-Call etc.).

  2. Einschätzung, welche rechtlichen Angriffspunkte bestehen und welche Strategie sich anbietet.

  3. Schriftliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche oder Einwendungen gegenüber dem Coach, der Agentur oder dem Inkassounternehmen.

  4. Verhandlung über Ausstieg, Reduzierung des Gesamtpreises oder Rückabwicklung, soweit sinnvoll.

 

Viele Fälle lassen sich bereits in diesem Stadium klären. Wenn der Anbieter aber nicht einlenkt, ist häufig ein gerichtliches Verfahren der nächste Schritt.

 

Gerichtliche Durchsetzung – wenn der Coach nicht nachgibt

 

Bleibt eine Einigung aus, unterstützen wir Sie auch konsequent vor Gericht. Das kann zum Beispiel bedeuten:

  • Klage auf Rückzahlung bereits geleisteter Coaching-Gebühren

  • Feststellung, dass weitere Raten nicht geschuldet sind

  • Abwehr von Zahlungsklagen des Coaches oder der dahinterstehenden Agentur

  • Verteidigung gegen Mahnbescheide und gerichtliche Mahnverfahren

  • Auseinandersetzung mit Inkasso- und Anwaltsschreiben der Gegenseite

 

Als Kanzlei begleiten wir Sie durch alle Phasen des Verfahrens: von der Klageschrift bzw. Klageerwiderung über Beweisaufnahme und Vergleichsverhandlungen bis zum Urteil. Dabei behalten wir Fristen, Kosten und Prozessrisiken im Blick und besprechen mit Ihnen, welche Vorgehensweise zu Ihrer Situation passt.

Typische Coaching-Themen aus der Praxis

Besonders häufig betreffen Coaching-Verträge unter anderem Programme zu

  • Business-Aufbau und Agenturgründung

  • Trading, Krypto, Börse und „passives Einkommen“

  • E-Commerce, Dropshipping, High-Ticket-Sales

  • Social-Media-Wachstum und „Influencer-Business“

  • Mindset-, Erfolgs- und Persönlichkeitscoachings

 

Gemeinsam ist vielen Angeboten: starker Verkaufsdruck, emotionale Versprechen, sehr weit gefasste Vertragsklauseln und hohe Gesamtpreise. Genau hier lohnt sich eine sorgfältige rechtliche Prüfung.

 

Wann sollten Sie einen Anwalt einschalten?

Eine anwaltliche Unterstützung ist in der Regel sinnvoll, wenn

  • der Coaching-Vertrag mehrere tausend Euro kostet,

  • Sie sich zu Vertragsabschluss gedrängt oder überrumpelt fühlten,

  • Inhalte und Betreuung deutlich hinter den Ankündigungen zurückbleiben,

  • der Anbieter trotz Kritik auf vollständiger Zahlung besteht,

  • Inkasso, Mahnbescheid oder eine Klage im Raum stehen.

 

Je früher Sie rechtliche Beratung einholen, desto größer ist meist der Handlungsspielraum – insbesondere, wenn Sie noch nicht alles bezahlt haben.

So läuft die Zusammenarbeit mit der Kanzlei LeoLegal ab
  1. Unterlagen übersenden
    Sie schicken uns Vertrag, AGB, Buchungsbestätigung, Zahlungsbelege und wesentlichen Schriftverkehr.

  2. Erste rechtliche Einordnung
    Wir prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen und welche Strategie in Ihrem Fall realistisch erscheint.

  3. Außergerichtliche Schritte
    Wir übernehmen die Korrespondenz mit Coach, Agentur oder Inkasso und machen Ihre Rechte geltend.

  4. Gerichtliche Vertretung
    Wenn es notwendig ist, vertreten wir Sie vor Gericht und setzen Ihre Ansprüche durch oder wehren Forderungen ab.

 

Die Beratung kann vollständig digital erfolgen; räumliche Entfernung spielt keine Rolle.

portrait von rechtsanwalt andreas maljarov im büro im landkreis münchen

Coaching-Vertrag prüfen lassen – jetzt Kontakt aufnehmen

Wenn Sie aus einem Coaching-Vertrag aussteigen möchten oder prüfen lassen wollen, ob Sie Zahlungen reduzieren oder zurückfordern können, nehmen Sie Kontakt zur Kanzlei LeoLegal in Ottobrunn auf. Schildern Sie kurz den Vertragsgegenstand, die vereinbarte Vergütung und den aktuellen Stand (Zahlungen, Mahnungen, Inkasso, Klage). Wir melden uns mit einem strukturierten Vorschlag für die nächsten Schritte – außergerichtlich und, falls nötig, vor Gericht.

LeoLegal Kanzlei Logo

E-Mail: info@leolegal.de
Tel.:  089 200013251

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