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Anwalt für Strafrecht in Ottobrunn – Verteidigung im Ermittlungs- und Strafverfahren

Im Strafrecht ist eine frühzeitige und strukturierte Verteidigung entscheidend. Bereits im Ermittlungsverfahren können durch das richtige Aussageverhalten, Akteneinsicht und eine klare Verteidigungsstrategie maßgebliche Weichen gestellt werden.

Die Kanzlei LeoLegal berät und vertritt Beschuldigte in Ottobrunn, im Landkreis München und im Raum München in strafrechtlichen Verfahren – vom ersten Kontakt mit Ermittlungsbehörden bis zur Hauptverhandlung. Ziel ist eine sachliche, rechtlich fundierte und konsequente Verteidigung.


Bitte treffen Sie ohne anwaltliche Beratung keine Einlassung zur Sache. In vielen Situationen ist zunächst Akteneinsicht entscheidend.

Strafverteidigung – unsere Schwerpunkte

 

Wir übernehmen die Verteidigung insbesondere in strafrechtlichen Angelegenheiten, in denen eine frühzeitige anwaltliche Begleitung und eine strategische Vorgehensweise erforderlich sind:

  • Verteidigung im Ermittlungsverfahren (Vorladung, Beschuldigtenvernehmung, Durchsuchung, Sicherstellung)

  • Strafbefehl (Prüfung, Einspruch, Verteidigung, taktische Bewertung)

  • Hauptverhandlung vor Strafgerichten (Vorbereitung, Beweiswürdigung, Verteidigungsstrategie)

  • Einstellung von Verfahren (z. B. nach § 153, § 153a StPO, sofern rechtlich möglich)

In vielen strafrechtlichen Situationen ist Zurückhaltung geboten. Unbedachte Aussagen gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft können die eigene Position erheblich verschlechtern. Häufig ist es sinnvoll, zunächst vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen und Akteneinsicht zu beantragen.

Nach Kenntnis der Ermittlungsakte kann eine sachliche und zielgerichtete Verteidigungsstrategie entwickelt werden.

 

Besondere Eile ist bei Strafbefehlen geboten. Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen ab Zustellung. Nach Fristablauf wird der Strafbefehl rechtskräftig und entfaltet die Wirkung eines Urteils. Ob ein Einspruch sinnvoll ist oder eine andere Vorgehensweise gewählt werden sollte, hängt vom Einzelfall ab und sollte frühzeitig geprüft werden.

 

Wenn gegen Sie ein Strafbefehl erlassen wird und Sie entweder mit dem Inhalt oder der Höhe der Strafe nicht einverstanden sind, zögern Sie nicht, sofort anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um die Einspruchsfrist einzuhalten.

portrait von rechtsanwalt andreas maljarov im büro im landkreis münchen

Möchten Sie uns sprechen?

Wenn gegen Sie strafrechtliche Ermittlungen geführt werden oder Sie einen Strafbefehl erhalten haben, können Sie Kontakt zur Kanzlei LeoLegal aufnehmen.

Die erste Kontaktaufnahme dient der strukturierten Einordnung Ihres Anliegens und stellt noch keine rechtliche Beratung dar. Ob und in welchem Umfang eine Verteidigung übernommen wird, besprechen wir transparent im Anschluss.

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E-Mail: info@leolegal.de
Tel.:  089 200013251

Kontaktformular

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