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Was kostet ein Anwalt bei Kündigung? Anwaltskosten einfach erklärt

  • 23. März
  • 3 Min. Lesezeit
Anwaltskosten bei Kündigung

Eine Kündigung trifft viele Menschen hart. Oft kommen zu der emotionalen Belastung sofort Sorgen dazu: „Kann ich mir einen Anwalt überhaupt leisten?“ Diese Frage ist absolut nachvollziehbar – und sie ist wichtig, weil bei Kündigungen häufig kurze Fristen laufen.


In diesem Beitrag erklärt die Kanzlei LeoLegal klar und verständlich, wie sich Anwaltskosten bei Kündigung zusammensetzen, welche typischen Kostenstufen es gibt und was Sie realistisch erwarten können.


1) Die wichtigste Regel: Vor dem Arbeitsgericht (1. Instanz) zahlt jeder seinen Anwalt selbst

Viele denken: „Wenn ich gewinne, zahlt der Arbeitgeber meinen Anwalt.“Im Arbeitsrecht stimmt das in der ersten Instanz meistens nicht.


Im Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht (1. Instanz) gilt: Jede Seite trägt ihre Anwaltskosten selbst – unabhängig davon, wer gewinnt. Das steht in § 12a ArbGG.

Das heißt nicht, dass sich ein Anwalt „nicht lohnt“. Es heißt nur: Die Kostenfrage muss von Anfang an ehrlich und transparent geplant werden.


2) Welche „Kosten-Stufen“ gibt es bei Kündigungen?

Typischerweise gibt es drei Stufen:


A) Erstberatung (Einschätzung + Strategie)

Hier geht es um:

  • Prüfung der Kündigung,

  • Fristen (z. B. Klagefrist),

  • Chancen und Risiken,

  • nächste Schritte.


Kosten: Für Verbraucher ist die Erstberatung ohne Vergütungsvereinbarung gesetzlich gedeckelt: in der Regel max. 190 € netto (zzgl. USt) nach § 34 RVG. Wichtig: Mit Vergütungsvereinbarung kann die Vergütung abweichen (z. B. Pauschale).


B) Außergerichtliche Vertretung (vor Klage)

Beispiele:

  • Anwalt schreibt den Arbeitgeber an,

  • verhandelt Abwicklung/Zeugnis/Abfindung,

  • klärt offene Ansprüche (Lohn, Urlaub usw.).


Hier entstehen regelmäßig Gebühren nach dem RVG (oder nach Vereinbarung). Oft wird ein Teil später auf das Gerichtsverfahren „angerechnet“ (je nach Konstellation).


C) Kündigungsschutzklage (Gericht)

Wenn Klage erhoben wird, entstehen typischerweise Gebühren für:

  • das Verfahren,

  • den Termin vor Gericht,

  • und häufig zusätzlich eine Gebühr, wenn ein Vergleich geschlossen wird.


3) Warum ist der Streitwert so wichtig?

Die Anwaltsgebühren orientieren sich (wenn nach RVG abgerechnet wird) am Gegenstandswert/Streitwert.


Bei einer Kündigungsschutzklage ist der Streitwert gesetzlich begrenzt:Maximal ein Vierteljahresverdienst = meist 3 Bruttomonatsgehälter (Deckelung) nach § 42 Abs. 2 GKG.


Beispiel (nur zur Orientierung)

  • 3.000 € brutto/Monat → Streitwert Kündigungsschutz ca. 9.000 €

  • 4.000 € brutto/Monat → Streitwert Kündigungsschutz ca. 12.000 €


Wichtig: Zusätzliche Anträge (z. B. Lohnrückstände, Bonus, Urlaubsabgeltung) können den Streitwert erhöhen. Eine Abfindung wird im Regelfall nicht „einfach automatisch“ auf den Streitwert draufgerechnet – der Streitwert richtet sich nach den Anträgen und gesetzlichen Regeln. (Im Einzelfall ist das sauber zu prüfen.)


4) Gerichtskosten: Wann fallen sie an – und wann nicht?

Gerichtskosten entstehen grundsätzlich mit Einreichung der Klage. Ein sehr wichtiger Praxis-Punkt: Endet das Verfahren durch gerichtlichen Vergleich, entfällt die Verfahrensgebühr des Gerichts (in der Instanz). Das wird z. B. von der Arbeitsgerichtsbarkeit Bayern ausdrücklich so dargestellt.


Viele Kündigungsschutzverfahren enden im Gütetermin mit Vergleich. Das ist oft sinnvoll, weil:

  • es schneller geht,

  • mehr planbar ist,

  • und gerichtliche Gebühren häufig entfallen.


5) Was übernimmt die Rechtsschutzversicherung?

Wenn Sie eine Arbeitsrechtsschutzversicherung haben, übernimmt sie häufig:

  • Erstberatung (je nach Bedingungen),

  • außergerichtliche Vertretung,

  • Gerichtsverfahren.


Wichtig sind häufig:

  • Wartezeit,

  • Selbstbeteiligung,

  • Deckungszusage.


Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, prüfen wir in der Praxis meist direkt, ob Deckung besteht – dann ist die Kostenfrage für viele Mandanten deutlich entspannter.


6) Wenn das Geld knapp ist: Prozesskostenhilfe (PKH)

Wenn Einkommen und Vermögen niedrig sind und die Klage hinreichende Erfolgsaussichten hat, kann Prozesskostenhilfe in Betracht kommen. Dann übernimmt der Staat die Gerichts- und ggf. Anwaltskosten ganz oder teilweise (ggf. mit Raten). Das ist immer eine Einzelfallprüfung.


7) Warum frühe Beratung oft Geld spart

Bei Kündigungen geht es nicht nur um „Klage oder nicht“. Häufig geht es um:

  • richtige Anträge,

  • taktisch kluge Verhandlungen,

  • klare Beweise,

  • und eine gute Strategie im Gütetermin.


Viele Nachteile entstehen, weil zu spät gehandelt wird – oder weil man ohne Plan „irgendetwas“ unterschreibt (z. B. Aufhebungsvertrag), das später teuer wird.


LeoLegal in Ottobrunn & Landkreis München – klare Kostentransparenz von Anfang an

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, ist es völlig normal, sich über die Kosten zu sorgen. Genau deshalb legen wir bei LeoLegal Wert auf eine klare, verständliche und transparente Einschätzung: Was ist sinnvoll? Welche Optionen haben Sie? Und mit welchen Kosten müssen Sie realistisch rechnen?


Wenn Sie möchten, melden Sie sich bei uns – am besten zeitnah nach Zugang der Kündigung. Dann können wir die Fristen sichern und Ihnen eine klare Empfehlung geben. Kontaktieren Sie LeoLegal telefonisch oder über das Kontaktformular – wir geben Ihnen eine verständliche Ersteinschätzung.

 
 
 

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