Was kostet eine Kündigungsschutzklage? Kosten, Beispiele und Tipps vom Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
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Eine Kündigung trifft viele Menschen unerwartet. Neben der Frage „Was mache ich jetzt?“ kommt fast immer sofort die nächste: „Was kostet eine Kündigungsschutzklage?“.
Genau hier schafft Klarheit Sicherheit. Denn die Kosten einer Kündigungsschutzklage sind in der ersten Instanz häufig gut kalkulierbar – wenn man weiß, woraus sie sich zusammensetzen und welche Entscheidungen die Kosten beeinflussen.
In diesem Beitrag erklärt die Rechtsanwaltskanzlei LeoLegal verständlich, welche Kosten bei einer Kündigungsschutzklage entstehen, wann Gerichtskosten entfallen können, welche typischen Beträge realistisch sind und wie Sie Ihr Kostenrisiko reduzieren. Dazu gibt es konkrete Beispiele und praktische Tipps aus der anwaltlichen Erfahrung im Arbeitsrecht.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei Kündigungen sind Fristen entscheidend.
Das Wichtigste auf einen Blick
Maßgeblich für die Kosten ist meist der Streitwert. Bei der Kündigungsschutzklage sind das häufig 3 Bruttomonatsgehälter.
In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Seite ihre Anwaltskosten grundsätzlich selbst – auch bei „Gewinn“.
Gerichtskosten fallen oft nur dann relevant an, wenn das Verfahren durch Urteil endet. Bei einem gerichtlichen Vergleich können sie häufig entfallen.
Zusätzliche Anträge (Lohn, Zeugnis, Bonus) erhöhen den Streitwert und damit die Kosten.
Rechtsschutzversicherung, Gewerkschaftsrechtsschutz oder Prozesskostenhilfe können die finanziellen Belastungen senken.
Welche Kosten entstehen bei einer Kündigungsschutzklage?
Bei einer Kündigungsschutzklage gibt es typischerweise drei Kostenblöcke:
Anwaltskosten: In der Praxis der größte Posten, wenn Sie sich anwaltlich vertreten lassen.
Gerichtskosten: Diese hängen vom Streitwert ab und sind häufig deutlich geringer als die Anwaltskosten. Bei einem gerichtlichen Vergleich können sie oft entfallen.
Nebenkosten: Kleinere Auslagen (z. B. Zustellungen). Meist überschaubar.
Wichtig: Im Arbeitsrecht gilt in der ersten Instanz eine Besonderheit, die viele überrascht: Die eigenen Anwaltskosten werden grundsätzlich nicht von der Gegenseite erstattet, selbst wenn die Kündigung unwirksam ist. Genau deshalb lohnt sich ein planvolles Vorgehen mit klarer Kosten- und Zielstrategie.
Streitwert: Warum oft 3 Bruttomonatsgehälter?
Die Gebühren orientieren sich am Streitwert. Bei einer „klassischen“ Kündigungsschutzklage wird der Streitwert häufig mit 3 Bruttomonatsgehältern angesetzt.
Faustformel: Streitwert ≈ 3 × Bruttomonatsgehalt
Beispiel: Bruttogehalt 3.000 EUR → Streitwert ca. 9.000 EUR.
Was den Streitwert erhöhen kann:
zusätzliche Zahlungsanträge (z. B. ausstehendes Gehalt, Boni, Überstunden)
Zeugnisanträge
Weiterbeschäftigungsantrag
variabler Vergütungsanteil, Provisionen
Diese Punkte können sehr sinnvoll sein. Entscheidend ist, sie bewusst und strategisch zu platzieren – denn sie beeinflussen Kosten und Verhandlungsdynamik.
Gerichtskosten: Wann zahlen Sie etwas – und wann nicht?
Gerichtskosten fallen typischerweise an, wenn das Verfahren durch Urteil endet. Dann wird eine Gerichtsgebühr nach Streitwert fällig.
Sehr häufig läuft es aber anders: Viele Kündigungsschutzverfahren enden im Gütetermin oder kurz danach durch einen gerichtlichen Vergleich. In diesen Fällen können die Gerichtskosten häufig vollständig entfallen oder deutlich geringer ausfallen.
Praxisnutzen:Ein Vergleich kann nicht nur inhaltlich (Abfindung, Zeugnis, Freistellung) sinnvoll sein, sondern auch finanziell, weil er das Gerichtskostenrisiko oft reduziert.
Anwaltskosten: Was macht die Kündigungsschutzklage „teuer“?
Wenn nach gesetzlichen Gebühren (RVG) abgerechnet wird, setzen sich die typischen Anwaltskosten meist zusammen aus:
Verfahrensgebühr
Terminsgebühr
Auslagenpauschale
Umsatzsteuer
Kommt es zu einem Vergleich, entsteht häufig zusätzlich eine Einigungsgebühr.
Wichtig für die Praxis:Ein Vergleich kann die Anwaltskosten etwas erhöhen (wegen der Einigungsgebühr), gleichzeitig aber die Gerichtskosten oft auf null senken. Unterm Strich ist der Vergleich deshalb häufig die planbarere und wirtschaftlich vernünftigere Lösung – vor allem, wenn er Ihre Ziele erreicht.
Konkrete Beispiele: Was kostet eine Kündigungsschutzklage in typischen Fällen?
Die folgenden Beispiele sind grobe Orientierungswerte für die erste Instanz bei typischer RVG-Abrechnung, einem Termin und ohne besondere Zusatzanträge. Sie sollen eine realistische Größenordnung geben.
Beispiel 1: 3.000 EUR Brutto/Monat (Streitwert ca. 9.000 EUR)
Anwaltskosten ohne Vergleich (Urteil): ca. 1.786 EUR brutto
Anwaltskosten mit gerichtlichem Vergleich: ca. 2.492 EUR brutto
Gerichtskosten bei Urteil: ca. 521 EUR
Gerichtskosten bei Vergleich: häufig 0 EUR
Beispiel 2: 4.000 EUR Brutto/Monat (Streitwert ca. 12.000 EUR)
Anwaltskosten ohne Vergleich (Urteil): ca. 2.127 EUR brutto
Anwaltskosten mit gerichtlichem Vergleich: ca. 2.968 EUR brutto
Gerichtskosten bei Urteil: ca. 627 EUR
Gerichtskosten bei Vergleich: häufig 0 EUR
Beispiel 3: 6.000 EUR Brutto/Monat (Streitwert ca. 18.000 EUR)
Anwaltskosten ohne Vergleich (Urteil): ca. 2.454 EUR brutto
Anwaltskosten mit gerichtlichem Vergleich: ca. 3.427 EUR brutto
Gerichtskosten bei Urteil: ca. 749 EUR
Gerichtskosten bei Vergleich: häufig 0 EUR
Was diese Werte erhöht:
mehrere Gerichtstermine
zusätzliche Streitgegenstände (z. B. umfangreiche Zahlungsanträge)
ein Vergleich, der mehr regelt als nur den Bestand des Arbeitsverhältnisses (z. B. Zeugnis, Boni, umfassende Regelungspakete)
„Schutzklage“ und „Schutzkündigung“: Was ist damit gemeint?
Viele Betroffene suchen im Internet nach Begriffen wie "Schutzklage", "Schutzkündigung" oder "Schutzklage Kündigung". Gemeint ist in der Regel die Kündigungsschutzklage – also die Klage, die prüfen lässt, ob die Kündigung wirksam ist und welche Folgen sich daraus ergeben (Weiterbeschäftigung, Abfindung, Zeugnis, Annahmeverzug und mehr).
Entscheidend ist nicht das Schlagwort, sondern der Zeitfaktor: Bei einer Kündigung laufen in der Regel kurze Fristen. Wer zu spät reagiert, verliert oft schon aus formalen Gründen Verhandlungsspielraum.
Nützliche Tipps: So senken Sie die Kosten und erhöhen Ihre Chancen
Rechtsschutzversicherung prüfen: Viele Verträge enthalten Arbeitsrechtsschutz. Entscheidend sind Deckungsumfang, Wartezeit und Selbstbeteiligung. Eine frühe Deckungsanfrage schafft Planungssicherheit.
Gewerkschaftsrechtsschutz klären: Gewerkschaften bieten für Mitglieder häufig Rechtsschutz. Auch hier gilt: frühzeitig informieren.
Prozesskostenhilfe als Option: Wenn die finanziellen Mittel fehlen, kann Prozesskostenhilfe in Betracht kommen. Ob und in welchem Umfang, hängt von den wirtschaftlichen Verhältnissen ab.
Ziel klären: Arbeitsplatz oder saubere Trennung? Nicht jeder will zurück. Wer das Ziel klar definiert, vermeidet unnötige Umwege und kann die Strategie (und damit oft auch die Kosten) besser steuern.
Zusätzliche Anträge bewusst einsetzen: Zahlungs- oder Zeugnisanträge können sinnvoll sein, erhöhen aber oft den Streitwert. Manchmal ist eine konzentrierte Kündigungsschutzklage mit klarer Vergleichsstrategie der effektivere Weg.
Typische Fehler nach Kündigung, die Geld kosten
Zu langes Abwarten: Viele brauchen Zeit, um das zu verarbeiten. Das ist menschlich. Juristisch ist es riskant. Je früher geprüft wird, desto mehr Optionen gibt es.
Auf „die Abfindung“ fixiert sein: Abfindung ist wichtig, aber oft sind Zeugnis, Freistellung, Urlaubsabgeltung, Bonusregelungen und Abgeltungsklauseln mindestens genauso relevant.
Unterschrift unter Aufhebungsvertrag ohne Prüfung: Aufhebungsverträge können Nachteile bringen (z. B. Sperrzeit, Verzichtsklauseln, unklare Regelungen). Ein schneller Check kann spätere Schäden verhindern.
Falsche Kostenerwartung: In der ersten Instanz werden die eigenen Anwaltskosten grundsätzlich nicht automatisch vom Arbeitgeber getragen. Wer das weiß, kann frühzeitig sauber kalkulieren.
Wie läuft eine Kündigungsschutzklage ab?
Erste Prüfung und Strategie: Wir prüfen, ob die Kündigung formell und inhaltlich angreifbar ist und definieren das Ziel (Weiterbeschäftigung, Abfindung, Trennungsvereinbarung, Zeugnis).
Klageeinreichung: Die Kündigungsschutzklage wird beim Arbeitsgericht eingereicht. Danach folgt meist zeitnah der Gütetermin.
Gütetermin: Hier wird häufig verhandelt und nicht selten bereits eine Einigung erzielt.
Weitere Verhandlung oder Urteil: Wenn keine Einigung möglich ist, folgen weitere Termine. Vergleiche bleiben aber bis zuletzt möglich.
Warum LeoLegal als Kanzlei für Arbeitsrecht eine konkrete Lösung bietet
Eine Kündigung ist nicht nur ein Schreiben. Sie ist ein Einschnitt. Viele Mandantinnen und Mandanten fühlen sich in dieser Situation unter Druck gesetzt, verunsichert oder überrumpelt. Genau hier hilft ein klarer, strukturierter Plan.
Die Rechtsanwaltskanzlei LeoLegal unterstützt Sie im Arbeitsrecht insbesondere bei:
Bewertung der Erfolgsaussichten und Risiken
Strategie: Weiterbeschäftigung oder Abfindungslösung
Verhandlung: Abfindung, Zeugnis, Freistellung, Urlaub, Bonus, Abgeltungsklauseln
Kostenklarheit von Anfang an: realistische Einschätzung der Kündigungsschutzklage Kosten
zügiger, pragmatischer Umsetzung, damit Sie wieder Planungssicherheit bekommen
FAQ: Häufige Fragen zu Kündigungsschutzklage Kosten
Was kostet eine Kündigungsschutzklage ungefähr?
Die Kosten hängen meist am Streitwert (häufig 3 Bruttomonatsgehälter). In typischen Fällen liegen die eigenen Anwaltskosten in der ersten Instanz oft grob im Bereich von etwa 1.800 bis 3.500 EUR brutto – je nach Gehalt und Verlauf.
Zahle ich Gerichtskosten?
Bei einem Urteil typischerweise ja, abhängig vom Streitwert. Bei einem gerichtlichen Vergleich entfallen Gerichtskosten häufig.
Zahlt der Arbeitgeber meinen Anwalt, wenn ich gewinne?
In der ersten Instanz in der Regel nicht. Jede Partei trägt ihre Anwaltskosten grundsätzlich selbst.
Was ist eine Schutzklage?
Meist ist damit die Kündigungsschutzklage gemeint. Entscheidend ist die schnelle Reaktion innerhalb der maßgeblichen Fristen.
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben oder ein Aufhebungsvertrag zur Unterschrift vorliegt, lohnt sich eine schnelle Prüfung. Je früher Sie handeln, desto größer sind die Chancen auf eine gute Lösung.
Kontaktieren Sie die Rechtsanwaltskanzlei LeoLegal. Wir prüfen Ihre Kündigung im Arbeitsrecht, erklären Ihnen transparent die zu erwartenden Kündigungsschutzklage Kosten und entwickeln eine klare Strategie, die zu Ihrem Ziel passt.




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