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Aufhebungsvertrag oder Kündigung: Vor- und Nachteile, Abfindung, Sperrzeit

  • 9. Feb.
  • 4 Min. Lesezeit
Aufhebungsvertrag oder Kündigung Ottobrunn


Aufhebungsvertrag oder Kündigung: Was ist besser – und worauf müssen Sie in Ottobrunn bei München achten?


Ein Gespräch mit dem Arbeitgeber, ein Formular auf dem Tisch, der Satz: „Dann lösen wir das einvernehmlich.“ Viele Menschen erleben genau diesen Moment als Schock. Man will keinen Streit, man will „es sauber beenden“ – und gleichzeitig steht die Existenzfrage im Raum: Was passiert mit dem Einkommen, dem Arbeitslosengeld, dem Zeugnis, der Abfindung?


Dieser Beitrag erklärt verständlich und praxisnah, welche Vor- und Nachteile ein Aufhebungsvertrag im Vergleich zur Kündigung hat, welche Risiken besonders häufig übersehen werden und wie Sie in der Region München Ihre Interessen am besten schützen.


Hinweis: Der Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung im Einzelfall.


Was ist ein Aufhebungsvertrag – und wie unterscheidet er sich von der Kündigung?


Ein Aufhebungsvertrag (auch Auflösungsvertrag genannt) beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu einem festgelegten Termin. Im Gegensatz zur Kündigung wird das Arbeitsverhältnis nicht einseitig beendet, sondern durch Vertrag.


Wichtig ist die Abgrenzung zum Abwicklungsvertrag: Dort existiert bereits eine Kündigung, und es wird „nur noch“ geregelt, wie das Ende praktisch abgewickelt wird (z. B. Abfindung, Freistellung, Zeugnis). In der Praxis können aber auch Abwicklungsverträge sozialrechtliche Risiken auslösen, wenn die Kündigung faktisch „mitverhandelt“ wird.


Aufhebungsvertrag: Die wichtigsten Vorteile


Vorteile für Arbeitnehmer

  • Planbarkeit und Schnelligkeit: Ein konkretes Enddatum gibt Sicherheit. Viele Themen lassen sich sofort regeln (Freistellung, Resturlaub, Zeugnis, Bonus/Provision).

  • Verhandlungsspielraum: Häufig können Abfindung, ein sehr gutes Arbeitszeugnis, Outplacement oder eine bezahlte Freistellung vereinbart werden.

  • Weniger Eskalation: Wer keine Kündigungsschutzklage möchte, kann durch einen Aufhebungsvertrag eine ruhigere Trennung erreichen.


Vorteile für Arbeitgeber

  • Rechtssicherheit und Tempo: Kein Prozessrisiko der Kündigungsschutzklage, keine Unwägbarkeiten eines langen Verfahrens.

  • Gestaltung: Rückgabe von Arbeitsmitteln, Geheimhaltung, Wettbewerbsaspekte, Übergabe und Projektabschluss lassen sich präzise regeln.

  • Kostenkontrolle: Ein „Vergleichsfrieden“ ist oft kalkulierbarer als ein unklarer Kündigungsrechtsstreit.


Aufhebungsvertrag: Die wichtigsten Nachteile und Risiken


  • Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (ALG I)

    • Der häufigste Fallstrick: Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, riskiert eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld wegen „Arbeitsaufgabe“. Ob eine Sperrzeit eintritt, hängt vom konkreten Grund und der Ausgestaltung ab. Maßgeblich entscheidet die Bundesagentur für Arbeit.


Praxisnah gedacht: Je mehr der Vertrag so ausgestaltet ist, als hätte ohnehin eine rechtmäßige arbeitgeberseitige Kündigung gedroht (und die ordentliche Kündigungsfrist eingehalten wird), desto eher lässt sich das Risiko reduzieren. Garantien gibt es dennoch nicht – jedes Detail zählt.


  • Ruhen des Anspruchs wegen Abfindung und zu frühem Enddatum

    • Zusätzlich zur Sperrzeit kann der Anspruch auf ALG zeitweise ruhen, wenn das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist endet und gleichzeitig eine Entlassungsentschädigung (typisch: Abfindung) gezahlt wird. Das kann den Zahlungsbeginn spürbar nach hinten verschieben.


  • Verlust des Kündigungsschutzes als „Schutzschirm“

    • Bei einer Kündigung greifen formelle und materielle Schutzmechanismen (z. B. Kündigungsfristen, sozial gerechtfertigte Kündigung in Betrieben mit Kündigungsschutz, Sonderkündigungsschutz in bestimmten Konstellationen). Beim Aufhebungsvertrag verzichten viele Arbeitnehmer faktisch auf diesen Schutzschirm – oft ohne es zu merken.


  • „Alles erledigt“-Klauseln: Der stille Anspruchsverlust

    • Sehr häufig enthalten Aufhebungsverträge Ausgleichsklauseln, die sinngemäß sagen: „Mit Zahlung X sind alle Ansprüche erledigt.“ Das kann gefährlich sein, wenn noch offene Themen existieren: variable Vergütung, Bonus, Provisionen, Überstunden oder Zeitguthaben, Spesen, Zielvereinbarungen, Tantiemen, Urlaubsabgeltung oder korrekte Urlaubsanrechnung, Dienstwagenregelungen und private Nutzung. Hier entscheidet saubere Vertragsarbeit darüber, ob Sie später noch etwas durchsetzen können – oder ob Sie Rechte unbeabsichtigt verlieren.


Kündigung vs. Aufhebungsvertrag: Wann ist was sinnvoll?


Ein Aufhebungsvertrag kann sinnvoll sein, wenn tatsächlich eine arbeitgeberseitige Kündigung konkret im Raum steht,Sie ein gutes Paket verhandeln können (Abfindung, Zeugnis, Freistellung),Sie schnell Klarheit brauchen (z. B. neue Stelle, persönliche Umstände),die Kündigungsfrist eingehalten wird und das ALG-Risiko aktiv mitgedacht wird.


Eine Kündigungsschutzprüfung ist meist sinnvoll, wenn Sie keine Anschlussbeschäftigung haben und das ALG-Risiko existenziell wäre, Sonderkündigungsschutz oder eine starke Position im Kündigungsschutz besteht, die angebotene Abfindung niedrig ist oder wichtige Ansprüche „untergehen“,Sie das Gefühl haben, überrumpelt zu werden.


Die 10-Punkte-Checkliste vor der Unterschrift

  1. Enddatum: Entspricht es mindestens der ordentlichen Kündigungsfrist?

  2. Beendigungsgrund: Ist er so dokumentiert, dass sozialrechtliche Risiken sinken können?

  3. Abfindung: Höhe, Fälligkeit, Zahlungszeitpunkt (Steuerjahr) und klare Bruttoregelung.

  4. Freistellung: Widerruflich oder unwiderruflich? Wird Urlaub korrekt angerechnet?

  5. Resturlaub: Wie viele Tage, wie werden sie behandelt (Gewährung oder Abgeltung)?

  6. Zeugnis: Gibt es eine verbindliche Vereinbarung zu Inhalt und Note?

  7. Variable Vergütung: Bonus/Provision/Tantieme ausdrücklich regeln.

  8. Überstunden/Zeitkonto: Saldo festhalten, Auszahlung oder Freizeitausgleich klären.

  9. Arbeitsmittel/Dienstwagen: Rückgabe, Nutzungsrechte bis zum Ende, Protokoll.

  10. Ausgleichsklausel: Nur mit ausdrücklich genannten Ausnahmen unterschreiben.


Wichtig: Wenn Sie unsicher sind, unterschreiben Sie nicht „sofort“. Ein kurzer juristischer Check kann mehr bewirken als wochenlange Diskussionen im Nachhinein.



Warum eine Beratung vor Ort in Ottobrunn, Landkreis München oft hilft


Gerade im Großraum München und im Landkreis München sind Arbeitgeberstrukturen vielfältig: Mittelstand, internationale Unternehmen, Tech, Gesundheitswesen, Handwerk. Aufhebungsverträge unterscheiden sich entsprechend stark. Was in einem Betrieb Standard ist, kann im nächsten schon ein Risiko sein.


Eine gute arbeitsrechtliche Beratung schaut deshalb nicht nur auf „Abfindung ja/nein“, sondern auf das Gesamtpaket: Kündigungsfrist, ALG-Folgen, Zeugnisstrategie, Steuerzeitpunkt, offene Zahlungsansprüche, Wettbewerbs- und Geheimhaltungsthemen.


Häufige Fragen (FAQ) zum Aufhebungsvertrag

  1. Bekomme ich bei einem Aufhebungsvertrag immer eine Abfindung?

Nein. Eine Abfindung ist Verhandlungssache. Häufig wird sie angeboten, um eine einvernehmliche Lösung zu erreichen – ein Automatismus ist es nicht.


  1. Droht immer eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?

    Sehr häufig ja, aber nicht zwingend. Entscheidend sind Grund, Ausgestaltung und Dokumentation. Die Bewertung trifft die Bundesagentur für Arbeit.


  1. Kann ich einen Aufhebungsvertrag widerrufen?

    In der Regel nicht. Es gibt kein allgemeines Widerrufsrecht. Rückabwicklung ist nur in engen Ausnahmefällen möglich (z. B. bei anfechtbaren Willensmängeln).


  1. Was ist wichtiger: Abfindung oder gutes Zeugnis?

    Beides kann wichtig sein – und beides lässt sich verhandeln. In vielen Fällen ist ein sehr gutes Zeugnis der Schlüssel für die nächste Stelle und damit wirtschaftlich genauso relevant wie die Abfindung.


Warum LeoLegal: Ihre Unterstützung bei Aufhebungsvertrag und Kündigung in Ottobrunn


Wenn Ihnen ein Aufhebungsvertrag vorgelegt wurde oder Sie eine Kündigung erhalten haben, geht es nicht nur um Paragrafen. Es geht um Sicherheit, Würde, Zukunftsplanung und oft um viel Druck in kurzer Zeit. Genau hier setzen wir an: ruhig, strukturiert und konsequent auf Ihre Interessen ausgerichtet.


Die Rechtsanwaltskanzlei LeoLegal in Ottobrunn unterstützt Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Arbeitsrecht insbesondere bei:

  • Prüfung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen

  • Kündigungsschutz und strategischer Reaktion auf Kündigungen

  • Abfindungsverhandlungen, Freistellung, Zeugnis und Restansprüche

  • Minimierung typischer Risiken rund um Arbeitslosengeld (Sperrzeit/Ruhen) durch saubere Vertragsgestaltung


Wenn Sie möchten, prüfen wir Ihren Entwurf kurzfristig, zeigen Ihnen die konkreten Risiken und erarbeiten eine Verhandlungsstrategie, damit Sie nicht mit einem schlechten Gefühl unterschreiben müssen, sondern mit Klarheit.

 
 
 

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