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Kündigung im Urlaub erhalten: Was gilt – und was Sie jetzt sofort tun sollten

  • dmaljarov
  • 10. Dez. 2025
  • 2 Min. Lesezeit
Kündigung im Urlaub erhalten – Fristen und Checkliste

Eine Kündigung im Urlaub trifft viele unerwartet. Juristisch entscheidend ist aber nicht, wann Sie die Kündigung tatsächlich lesen, sondern wann sie Ihnen zugeht. Genau davon hängen Fristen und Ihre Handlungsmöglichkeiten ab.


1) Darf der Arbeitgeber während Ihres Urlaubs kündigen?

Ja. Urlaub schützt grundsätzlich nicht davor, dass der Arbeitgeber eine Kündigung ausspricht und diese auch wirksam zugeht. Maßgeblich sind die allgemeinen Regeln zum Zugang einer Willenserklärung.


2) Der wichtigste Punkt: Wann gilt die Kündigung als „zugegangen“?

Eine Kündigung wird (unter Abwesenden) wirksam, sobald sie so in Ihren Machtbereich gelangt, dass unter normalen Umständen mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist. Es kommt also nicht zwingend darauf an, ob Sie im Ausland sind oder den Brief erst nach Rückkehr öffnen.

Praxisbeispiel: Wird die Kündigung in Ihren Hausbriefkasten eingeworfen, kann sie schon vor Ihrer Rückkehr als zugegangen gelten (typisch: nächstmögliche übliche Leerung).


3) Welche Frist läuft dann – und warum ist das so kritisch?

Wenn Sie die Kündigung angreifen möchten, müssen Sie in der Regel innerhalb von 3 Wochen nach Zugang Kündigungsschutzklage erheben. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung grundsätzlich als wirksam, selbst wenn sie Fehler hat.


4) Formfehler: Kündigung per E-Mail/WhatsApp?

Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses muss schriftlich erfolgen; die elektronische Form ist ausgeschlossen. Eine „Kündigung per Mail“ ist daher in aller Regel nicht wirksam.


5) Was tun, wenn Sie die Frist wegen Urlaubs verpassen?

Es gibt die Möglichkeit, eine nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage zu beantragen – aber nur unter engen Voraussetzungen (ohne eigenes Verschulden). Der Antrag ist zudem fristgebunden (regelmäßig binnen 2 Wochen nach Wegfall des Hindernisses). Die Anforderungen sind hoch.


6) Checkliste: 7 Sofort-Schritte nach einer Kündigung im Urlaub

  1. Zugang klären (Wann lag der Brief im Kasten? Zustellart? Zeugen/Foto/Tracking?)

  2. 3-Wochen-Frist sofort notieren (Kalendertage zählen).

  3. Nichts vorschnell unterschreiben (Aufhebungsvertrag/Abwicklungsvereinbarung).

  4. Unterlagen sammeln: Arbeitsvertrag, Nachträge, Kündigung, Abmahnungen, Lohnabrechnungen, Schriftverkehr.

  5. Kündigungsgründe/Sozialdaten prüfen (Betriebszugehörigkeit, Kündigungsschutz, Sonderkündigungsschutz).

  6. Ziele festlegen: Weiterbeschäftigung, Vergleich/Abfindung, Zeugnis, Freistellung etc.

  7. Frühzeitig anwaltlich prüfen lassen (Strategie, Risiken, Verhandlung).


Kurz-FAQ

Beginnt die 3-Wochen-Frist erst, wenn ich aus dem Urlaub zurück bin?Nein, regelmäßig beginnt sie mit dem Zugang – der kann auch während Ihrer Abwesenheit eintreten.

Wenn der Arbeitgeber weiß, dass ich im Ausland bin – ist die Kündigung dann unwirksam?Nicht allein deshalb. Entscheidend ist der Zugang nach den allgemeinen Regeln.


Hinweis

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

 
 
 

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